Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Behandlung durch Heilpraktiker. Hierzu bedarf es einer privaten Verordnung eines Arztes. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Private Krankenkassen, erstatten in der Regel. Voraussetzung ist, dass die Übernahme der Behandlungen durch Heilpraktiker im Versicherungsschutz vereinbart ist. Beihilfekassen übernehmen meist nur einen prozentualen Anteil der Kosten für eine Behandlung.
Am besten Sie informieren sich bei ihrem Versicherer vor der Inanspruchnahme des Heilpraktikers.
Zur Anzahl der notwendigen Behandlungen lässt sich keine generelle Aussage machen. Für die Osteopathie gilt: Probleme, die erst seit kurzer Zeit bestehen, lassen sich erfahrungsgemäß schneller beheben, als schon bestehende chronische Beschwerden, die meist mit komplexer Ursachenforschung verbunden sind.
Durchschnittlich gehe ich von 3-5 Behandlungen (jeweils 60 Min.) im 1-2wöchigem Abstand aus.
Für die Homöopathie gilt: Nach der Erstanamnese ( Erstgespräch ), die je nach Beschwerdebild auch mal 2 Stunden dauern kann, vereinbare ich mit dem Patienten einen Folgetermin in 4-6 Wochen (sog. Follow up) Gibt es in der Zwischenzeit keine Probleme sehen wir uns erst dann wieder. Viele Fragen, die schnell beantwortet werden können, sind telefonisch lösbar.
Bei der Bioresonanztherapie (BRT) ist die Anzahl der einzelnen Behandlungen häufiger, sie dauern dafür in den Folgeterminen meist nicht so lang. D.h.in der 1.BRT-Sitzung (ca.1,5 Std.) wird der gesamte Körper auf Geopathologische Störungen (z.b. Elektrosmog am Schlafplatz), mögliche Narbenstörfelder und Ausleitungsorgane getestet und ob Beeinträchtigungen in diesen Bereichen vorliegen. Folgetermine dauern i.d.R. zwischen 20-max. 50 Minuten
Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar oder mit EC- Karte, gegen Ausstellung einer Rechnung, bezahlt.
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